Garantie
Die gesetzlich vorgeschriebene Garantie beträgt 2 Jahre für Zahnersatz In unseren Praxen erhalten Sie eine Garantie von? Jahren bei der Einhaltung folgenden Bedingungen:
- Besuch der vergegebenen Kontrolluntersuchungen Jährlich einmal mundhygienische Behandlung
- Einhaltung der Pflegevorschriften hinsichtlich Mundhygiene und Zahnersatzreinhaltung
- Jährlich einmal mundhygienische Behandlung
- der Zahnersatz wird nicht Trauma, Knochen oder Zahnfleischerkrankung ausgesetzt
- Kein rapides Abnehmen des Körpergewichts
Garantiezeiten:
Füllungen: 1 Jahr
Nicht herausnehmbarer Zahnersatz: 2 Jahre
Herausnehmbarer Zahnersatz: 2 Jahre
Kunststoff elemente (Hülsen): 1 jahr
Die Garantie kann nicht gewährt werden:
- Der Patient hält sich nicht an die Garantiebedingungen
- Abnormale Essgewonheiten. Eiswürfel kauen, Bierflaschen öffnen, harte Kerne kauen
- Bruch durch Trauma
- wegen Paradonthose aufgetretene Unterfütterung der Prothese
- wenn der Status sich wegen ernster Krankheit ändert
- in der Garantiezeit Behandlung in anderen Praxen
